Willkommen bei der Praxis Peter Karthaus

Verhaltenstherapie für Erwachsene und Jugendliche

"Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten."

(Thomas von Aquin)

Alle Kassen und Privat  

Psychologischer Psychotherapeut (VT) Peter Karthaus





 

 

Psychotherapie


Häufig lassen Lebenskrisen Menschen nach professioneller Hilfe suchen. Ängste, Depressionen, ein geringes Selbstwert und Probleme mit anderen Menschen im privaten wie beruflichen stehen im Vordergrund der Lebenskrisen.

Die Lebenskrisen entstehen meistens durch Erfahrungen aus der Kindheit, die prägend für den Menschen waren und zu bestimmten Einstellungen und Verhaltensweisen geführt haben, die immer wieder auf Situationen des Alltags angewandt werden. Beispielsweise kann ein Mensch, der von seinen Mitschülern gehänselt wurde, lernen, nicht liebenswert zu sein, hilflos den Attacken der Mitschüler ausgeliefert zu sein, keine Sicherheit und keine Unterstützung zu bekommen, allein zu sein. Er reagiert generell misstrauisch anderen Menschen gegenüber, zieht sich zurück, ist viel allein, surft stundenlang vor dem Computer, schaut Fernsehen, hat wenige Freunde und auf der Arbeitsstelle ist er wenig integriert.

Das Bedürfnis nach Nähe und Dazugehörigkeit bleibt unerfüllt und drückt seine Stimmung, die Zukunft wird negativ bewertet und der Mensch resigniert zunehmend. Seine Stimmung hat wiederum Einfluss auf die Wahrnehmung der Umgebung, die sich weiter von ihm distanziert. Dadurch zieht er sich weiter zurück und verstärkt seine resignative Haltung. Es entsteht ein negativer Kreislauf.

Das grundlegende Problem löst er durch den Rückzug nicht. In der Therapie sollen bessere Bewältigungsstrategien entwickelt und unangenehme Gefühle integriert werden. Ein gesundes und erwachsenes Selbstwert entscheidet über angemessenes Verhalten und Erleben in aktuellen Situationen. Ausschlaggebend für den Erfolg der Behandlung ist die Bereitschaft alte Muster über Bord zu werfen und neue zu integrieren.
Als Verhaltenstherapeut arbeite ich am Verhalten und Erleben von Menschen. Veränderungen sind schwierig und langwierig, da wir Menschen im Grunde konservativ sind. Veränderungen bedeutet eine Auseinandersetzung mit schwierigen Themen und Gefühlen, das sich Hineinbegeben in Situationen, die „schlechte“ Gefühle auslösen und dem Widerstehen von Impulsen unserer „früheren“ Problemlösestrategien. Veränderung bedeutet immer wieder zu reflektieren, wo will ich hin, was tut mir wirklich gut und welche Anstrengungen bin ich bereit dafür zu tun!





 

 

Tätertherapie


Als Pädagoge und Psychologe konnte ich jahrelang Berufserfahrung im Maßregel- und Strafvollzug sammeln, über die pro familia habe ich 13 Jahre lang verurteilten sexuellen Missbrauchstätern eine Gruppenbehandlung anbieten können.
Mittlerweile kann ich über meinen Kassensitz am Rande der Kölner Innenstadt Menschen einen Behandlungsplatz anbieten, die 

- noch nicht straffällig geworden sind
- befürchten, Täter zu werden
- Straftaten begangen haben, aber nicht angezeigt wurden.
- sich in einem Ermittlungsverfahren befinden
- eine Therapieauflage haben.

Menschen, die sich an mich wenden, sollten eine eigenständige Therapiemotivation haben bzw. bereit sein, diese zu entwickeln, da ich keine Alibitherapie unterstützen werde. Häufig schicken Anwälte Menschen im laufenden Ermittlungsverfahren zu mir, um die Aussichten ihrer Klienten auf eine Bewährungsstrafe zu erhöhen.Häufig stimmen Menschen Therapieauflagen zu, ohne wirklich an einer Therapie interessiert zu sein. Das ist alles legitim, aber ich muss einen Leidensdruck und einen Veränderungswunsch beim Menschen spüren.
Die Therapie kann niemals nur benutzt werden, um die Chancen beim Gericht zu verbessern.

Menschen, die straffällig geworden sind, biete ich gerne einen Therapieplatz an, wenn sie wirklich etwas an sich ändern wollen.
Die Therapieinhalte sind eine Mischung aus Deliktarbeit und Persönlichkeitsentwicklung. Menschen lernen Verantwortung für ihr Delikt zu übernehmen, die Entscheidungs- und Planungsprozesse, die dem Delikt vorausgegangen sind, zu begreifen und Alternativverhalten zu erlernen und sich um ein zufriedenes Leben zu kümmern. Persönlichkeitsentwicklung bedeutet sich mit seinen wunden Punkten auseinander zusetzen, „schlechte“ Gefühle zuzulassen und verwöhnte, narzisstische, aggressive bis dissoziale Tendenzen zu begreifen und zu kontrollieren, um im Lebensalltag gesunde, angemessene und reife Strategien zu entwickeln und einzusetzen.
Psychotherapie mit Straftätern kann funktionieren und den Straftäter sowie seine Mitmenschen schützen.





 

 

Richtlinien


Zugang zur Psychotherapie

Jeder Mensch hat ein Anrecht auf Psychotherapie, solange er krankenversichert ist, eine psychische Störung hat und über eine ausreichende Therapie- und Veränderungsmotivation verfügt.
Eine psychische Störung umfasst u. a. das persönliche Leid, eine Beeinträchtigung der Lebensführung und teilweise unangemessenes Verhalten.
Jeder Mensch kennt psychische Beschwerden und gerät im Laufe seines Lebens in verschiedene Krisen. Meistens lassen sie sich ohne professionelle Hilfe bewältigen. Die menschliche Psyche verfügt über beachtliche Selbstheilungskräfte. Viele Menschen finden auch in der Familie oder im Freundeskreis wirkungsvolle Unterstützung. Manchmal gelingt es jedoch nicht, aus eigener Kraft oder durch Gespräche mit der Lebenspartnerin, dem Lebenspartner oder anderen Vertrauten wieder ins seelische Gleichgewicht zu kommen. Die psychischen Probleme bleiben bestehen und verstärken sich vielleicht sogar. Dann könnte es sinnvoll sein, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten aufzusuchen und in einem persönlichen Gespräch zu klären, ob eine Behandlung ratsam ist.
An erster Stelle stehen in Europa Angststörungen, gefolgt von Schlafstörungen, Depressionen, Somatoformen Störungen und Substanzabhängigkeiten.
Krankenversicherte benötigen keine Überweisung von Ärzten, um Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, es reicht die persönliche Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte). Bevor eine Psychotherapie begonnen werden kann, gibt es mittlerweile einiges zu beachten.
Der gewählte Psychotherapeut muss eine Kassenzulassung haben, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Jeder Hilfesuchende muss vor dem Beginn der Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde absolvieren.

Die psychotherapeutische Sprechstunde

Seit 2017 sollen Psychotherapeuten Hilfesuchenden zeitnah einen Sprechstundentermin anbieten um abzuklären, ob eine psychische Störung vorliegt und eine ambulante Therapie indiziert ist. Besteht kein Verdacht auf eine psychische Krankheit, sondern sind Maßnahmen indiziert, die beispielsweise der beruflichen Anpassung oder Berufsförderung dienen, der Erziehungsberatung oder der Sexualberatung, kann der Patient die Krisensituation ggf. auch durch andere Hilfemöglichkeiten (Selbsthilfe-/Beratungsangebote, Schuldnerberatung) stabilisieren.
Liegt eine psychische Störung vor, teilt der Psychotherapeut dem Hilfesuchenden mit, wann eine Behandlung in der eigenen Praxis möglich ist, häufig gibt es Wartezeiten von sechs bis neun Monaten, und verweist zudem auf die Möglichkeiten andere Praxen zu kontaktieren. Auf der Seite der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein https://patienten.kvno.de/praxissuche gibt es eine gute Praxis – Suchfunktion mit Hinweis auf die Terminservicestelle.

Probatorische Sitzungen

Es ist möglich, 2-4 Probestunden bei einem Therapeuten zu machen, bis man entscheidet, ob man dort die Therapie durchführen will. Die Beziehung zwischen Patient und Therapeut spielt bei einer Psychotherapie eine zentrale Rolle, deshalb ist die Auswahl des passenden Therapeuten wichtig.
Nach diesen probatorischen Sitzungen und auf jeden Fall bevor die eigentliche Therapie beginnt, muss ein Arzt, z.B. Hausarzt, Internist oder Neurologe, aufgesucht werden, um abzuklären, ob eventuell eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch behandelt werden muss (Konsiliarbericht).

Richtlinien - Psychotherapie

Psychotherapie ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Eine Therapiesitzung dauert i. d. R. 50 Minuten. Die Therapie erstreckt sich über maximal 2 mal 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie) bzw. gesamt 60 Sitzungen (Langzeittherapie). Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 20 Sitzungen (max. 80 Sitzungen) verlängert werden.
Jeweils zu Beginn eines Quartals legt der Patient seine Gesundheitskarte vor. Der Patient teilt dem Therapeuten jeden Wechsel seiner Krankenkasse unverzüglich mit.
Der Patient verpflichtet sich, während der Therapie keine illegalen Drogen zu konsumieren und im Falle einer bestehenden Suchterkrankung Abstinenz anzustreben sowie diese in Absprache durch den Hausarzt kontrollieren zu lassen.

Schweigepflicht

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über das verpflichtet, was ihnen durch und über Patientinnen und Patienten oder Dritte beruflich anvertraut wurde und bekannt geworden ist.
Ausnahme: Für den Therapeuten besteht Anzeigepflicht bei bestimmten Straftaten!





 

 

Kontakt

Während der Therapiezeiten gehe ich nicht ans Telefon. 

Sie können eine Nachricht unter 0221-20434777 auf der Mailbox hinterlassen.
Bitte geben Sie Ihren Namen und eine Rückruftelefonnummer an.

Telefonisch stehe ich Ihnen montags wie donnerstags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8.20 Uhr zur Verfügung.
Hier können Terminabsprachen getroffen und Nachfragen bzgl. freier Therapieplätze gestellt werden.

Gerne können Sie mir eine E-Mail oder einen Brief schreiben.

Psychotherapeutische Praxis
Peter Karthaus - Psychologicher Psychotherapeut (VT)  
Von-Werth-Straße 46
50670 Köln
peter.karthaus@gmx.de

Günstig parken können Sie im Parkhaus am Kaiser - Wilhelm – Ring. Hier kosten 20 Minuten 0,50 Euro. Die Praxis ist fußläufig in 3 bis 5 Minuten zu erreichen. hier

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